Skip to content

Himmlische Hölle Baustelle

Diese Geschichten aus der Welt der Baustellen und Ämter sollen lediglich Unterhalten und sind rein Subjektiv erzählt.

In den Anfängen meiner Selbständigkeit wurde ich von einem Bauherren beauftragt, an seinem Siedlungshaus genau den gleichen Anbau zu planen, wie ihn sein Nachbar schon ausgeführt hatte. Leider musste ich dann feststellen, dass für diesen Bereich eine Gestaltungssatzung existierte und die Bebauung in der geplanten Art nicht möglich war. Der Hinweis auf das existierende Gebäude des Nachbarn, der einen genehmigten Bauantrag hatte, wurde vom Bauordnungsamt dahingehend beantwortet, dass das Nachbargebäude widerrechtlich genehmigt worden sei und deshalb nicht als Vergleich genommen werden könne. In der Gestaltungssatzung war eine Gebäudeerweiterung vorgesehen, die allerdings laut Aussage des Statikers nur mit enormen Aufwand zu realisieren gewesen wäre, wenn überhaupt. Durch die Hartnäckigkeit des Bauherren und mit Unterstützung eines Anwaltes wurde die Gestaltungssatzung außer Kraft gesetzt.

Ich habe zwar mein Büro in Recklinghausen, was aber nicht Bedeutet, dass die von mir geschilderten Fälle alle in Recklinghausen geschehen sind. Bauanträge habe ich in den umliegenden Städten wie Bochum, Gelsenkirchen, Herne, Gladbeck ect. gestellt. Das am weitesten entfernte Projekt, war ein Mausoleum in Kroatien, dass größte war ein Bauantrag für ein Haus betreutes Wohnen mit 32 Wohneinheiten in Mylau in Sachsen. Ich will damit nur sagen, dass die geschilderten Fälle absichtlich ohne Namen der Staadt oder des Bauherren geschildert werden.

Beratende Tätigkeiten biete ich auch an. Ich wurde beauftragt einen Bauherren bei dem Kauf einer bestehenden Immobilie zu unterstützen. Er wollte das Gelände einer ehemaligen Blumenzucht mit den darauf befindlichen Gebäuden, zu denen auch ein Wohngebäude zählte, erwerben. Der Bauherr hatte vor das Gebäude als Wohnort zu nutzen, ohne ein zusätzliches Gewerbe. Nachdem wir einen Termin zur Akteneinsicht wargenommen hatten, stellten sich für die beabsichtigte Nutzung keine erkennbaren Hürde in den Weg. Der zweite Schritt war ein Gespräch mit einem Sachbearbeiter des Bauordnungsamtes. Bei diesem Gespräch stellte auch der Beamte keine Hindernisse fest. Allerdings wollte dieser, den Fall ind der großen Runde, die immer Freitags in diesem Bauordnungamt abgehalten wird, vorlegen. Der Erfolg sah so aus, dass ich den darauffolgenden Montag eine E-mail bekam, es wäre ein Nutzungsänderungsantrag notwendig für die geplante private Nutzung, dieser hätte allerdings keine Ausssicht auf Erfolg. In den Außenbereichen von Städten sind eben nur ausgesuchte Gewerbebetriebe erlaubt, die Naturverbuinden sind. Wie z.B. eine Blumenzucht. Ich habe daraufhin noch mehrere Immobilien mit diesem Bauherren besichtigt. Er hat eine Wohngebäude gefunden, an dem ich keine großen Mängel feststellen konnte und das seinen Wünschen sehr entsprochen hat.